Am Donnerstag den 18.08.2011 trafen sich der cams21 Filmer Rico (Pseudonym im Netz 3c5x9) aus Hamburg und Thomas Wüppesahl, (Mitgründer und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.)in Krümmel, um über die kürzlich stattgefundenen Hausdurchsuchungen bei Stuttgart 21-Gegnern, Filmern und Fotografen von cams21 zu sprechen. Thomas Wüppesahl liefert dabei interessante Ein- und Ansichten rund um die stattfindenden Repressalien bei Gegnern und Journalisten die sich aktiv um das Thema Stuttgart21 bemühen.
Thomas Wüppesahl, kritischer Polizist im hochinteressanten und spannendem Interview mit cams21:
Was ist der Antrieb der Stuttgarter Judikative, Legislative und Exekutive in diesem Maße gegen demokratische Prozesse vorzugehen?
Welche Zusammenhänge gibt es zwischen den Vorkommnissen vom 30.09.2010 (’schwarzer Donnerstag‘, Parkräumung) und dem 20.06.2011 (Besetzung der Baustelle am GWM)?
Welchen Status haben freie Fotografen, Berichterstatter und Filmer in diesen Prozessen?
Sind die Vorwürfe und die Verdächtigungen gegen die freien Journalisten, Straftaten begangen zu haben, gerechtfertigt?
Geht die Rechnung auf, die Proteste auf der Straße zu diskreditieren und zu zerschlagen?
Zitat Thomas Wüppesahl:
„cams21 ist ein Medium. Und geniesst den vollumfänglichen Schutz unserer vorläufigen Verfassung, gemeinhin als Grundgesetzt bekannt. Da gilt der gesamte Kanon der Pressefreiheit.“
www.cams21.de zeigt Live-streams von mobilen Kameras via Internet, direkt und vor Ort vom Geschehen rund um das Projekt Stuttgart21. Unabhängig von der Stuttgart21 Thematik berichtet cams21 auch von anderen Ereignissen z.B. aus Berlin und Hamburg und veranstaltet Workshops zur Weitergabe des technischen Wissens an Interessierte.
Ziviler Ungehorsamund Gewalt freier Widerstand ist erlaubt und wird zur Bürgerpflicht.
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland bedarf dringend einer Reform.
Der Wille des Bürgers findet nicht mehr ausreichend Gewicht in der politischen Landschaft.
Parteienfinanzierung, Ämterkungelei, politische Stiftungen und fehlende Bürgerdemokratie Alimentation von Abgeordneten,
Der Ruf nach Reformen des politischen Systems wird immer lauter .
Gegen Machtmissbrauch und Korruption streitet
Staatsrechtler und Parteienkritiker Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim,
Ziviler Ungehorsam als solcher ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand.
Aber Vorsicht, die Strafverfolgungsbehörden sehen das oft anders!
Das Kind bekommt jetzt einen anderen Namen:
Damit ist nicht der zivile Ungehorsam sanktionsfähig, sondern jeweils die konkrete Rechtsverletzung, neben anderen beispielsweise Hausfriedensbruch nach §§ 123 f. StGB,
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